Steuern und Gehalt
Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland
Schätzt Arbeitslosengeld I aus dem beitragspflichtigen Jahresbrutto, pauschaler Sozialversicherung, BMF-Lohnsteuer und dem Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent.
Steuern und Gehalt
Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland
Schätzt Arbeitslosengeld I aus dem beitragspflichtigen Jahresbrutto, pauschaler Sozialversicherung, BMF-Lohnsteuer und dem Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent.
Formel
Tagesleistung = 60 % oder 67 % × (Tagesbrutto − 20 % Sozialpauschale − pauschale Lohnsteuer − Soli).
Über den Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland
Schätzt Arbeitslosengeld I aus dem beitragspflichtigen Jahresbrutto, pauschaler Sozialversicherung, BMF-Lohnsteuer und dem Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent.
So funktioniert der Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland
Das Jahresbrutto wird an der Arbeitslosenversicherungs-BBG 2026 begrenzt, auf einen Tag umgerechnet und mit der gewählten Steuerklasse pauschaliert.
Verwendete Formel
Tagesleistung = 60 % oder 67 % × (Tagesbrutto − 20 % Sozialpauschale − pauschale Lohnsteuer − Soli).
Die Berechnung läuft direkt im Browser. Vor der Ausgabe prüft der Rechner Zahlenbereiche, Einheiten und die fachlichen Bedingungen dieses Verfahrens.
Benötigte Angaben
- Beitragspflichtiges Jahresbrutto (Pflichtfeld) in EUR.
- Steuerklasse (Pflichtfeld).
- Kind im steuerlichen Sinn (Pflichtfeld).
- Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag (Pflichtfeld).
- Beschäftigung in Sachsen (Pflichtfeld).
Ausgegebene Ergebnisse
Der Ergebnisbereich zeigt die Zielgröße und die Zwischenwerte, mit denen sich die Rechnung nachvollziehen lässt:
- Geschätztes ALG I monatlich (EUR)
- Leistung täglich (EUR)
- Pauschales Leistungsentgelt täglich (EUR)
- Leistungssatz (%)
- Berücksichtigtes Jahresbrutto (EUR)
Beispiel für den Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland
Mit „Beispieldaten“ wird dieser vollständig reproduzierbare Datensatz geladen:
| Angabe | Beispielwert |
|---|---|
| Beitragspflichtiges Jahresbrutto | 48000 EUR |
| Steuerklasse | 1 |
| Kind im steuerlichen Sinn | nein |
| Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag | ja |
| Beschäftigung in Sachsen | nein |
Rechner verwenden
- Prüfen Sie, ob Titel und Formel zur gesuchten Größe passen.
- Geben Sie jedes Pflichtfeld in der am Feld genannten Einheit ein.
- Nutzen Sie „Beispieldaten“ für einen gültigen Probelauf oder tragen Sie eigene Werte ein und wählen Sie „Berechnen“.
- Vergleichen Sie Zielgröße, Zwischenwerte und Formel, bevor Sie das Ergebnis weiterverwenden.
- Mit „Ergebnisse kopieren“ oder „CSV herunterladen“ lässt sich die Berechnung außerhalb der Seite sichern.
Genauigkeit und Grenzen
Die Bundesagentur berücksichtigt abgerechnete beitragspflichtige Entgelte, Bemessungszeiträume und individuelle Anspruchsdauer. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Schätzung, kein Bescheid.
Einheiten müssen durchgehend zusammenpassen. Verwenden Sie belastbare Eingabedaten, behalten Sie die Rechengenauigkeit bis zum letzten Schritt bei und runden Sie erst die endgültige Ausgabe. Berufliche, steuerliche, finanzielle oder medizinische Entscheidungen können zusätzlich aktuelle amtliche Regeln, Messungen oder fachliche Prüfung erfordern.
Häufig gestellte Fragen
Was berechnet „Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland“?
Schätzt Arbeitslosengeld I aus dem beitragspflichtigen Jahresbrutto, pauschaler Sozialversicherung, BMF-Lohnsteuer und dem Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent.
Welche Formel verwendet „Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland“?
Tagesleistung = 60 % oder 67 % × (Tagesbrutto − 20 % Sozialpauschale − pauschale Lohnsteuer − Soli). Das Jahresbrutto wird an der Arbeitslosenversicherungs-BBG 2026 begrenzt, auf einen Tag umgerechnet und mit der gewählten Steuerklasse pauschaliert.
Was ist bei „Arbeitslosengeld-I-Rechner Deutschland“ zu beachten?
Die Bundesagentur berücksichtigt abgerechnete beitragspflichtige Entgelte, Bemessungszeiträume und individuelle Anspruchsdauer. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Schätzung, kein Bescheid.